Montag, 15. Juni 2015

Der größte Vorteil der LLC: viel Freiheit!

Die Limited Liability Company (LLC) ist eine noch relativ junge US-amerikanische Unternehmensform. Ihr großer Vorteil ist die sehr große Freiheit, die sie Unternehmensgründern lässt. So kommt die LLC beispielsweise ohne offizielle Organe aus, sodass Gründer die Strukturen innerhalb des Unternehmens weitgehend frei gestalten können. Aufgrund dieser Freiheiten hat sich die LLC sehr bald nach ihrer Entstehung zu einer der beliebtesten US-amerikanischen Unternehmensformen entwickelt. Um mit einem US-Unternehmen ausschließlich in Deutschland zu agieren, eignet sich die LLC aber oft eher nicht. Und das liegt an ihrer ungewissen steuerlichen Einstufung in Deutschland. 

LLC: noch jung. Aber sehr erfolgreich!

Wie bei allen Regeln für Unternehmensformen sind auch bei der LLC die US-Bundesstaaten zuständig und die erste gesetzliche Regelung für die LLC gab es 1977 in Wyoming. Recht schnell verbreitete sich die Unternehmensform anschließend in den gesamten USA, sodass sie heute in allen US-Bundesstaaten eine Option ist. Und die wird gerne genutzt. Im ersten Jahrzehnt nach der Jahrtausendwende ermittelte eine Studie des damaligen assistierenden Professors an Virginas „Liberty University School of Law“ Rodney D. Chrisman, dass zwischen 2004 und 2007 58,2% aller gegründeten Unternehmen in den USA als LLC gegründet wurden.  

Eigenschaften der LLC

Natürliche und juristische Personen aus den USA wie aus dem Ausland können eine LLC gründen, wobei oftmals auch die Gründung durch eine Einzelperson möglich ist und die LLC begrenzte Haftung für die GründerInnen bietet. Je nach Bundesstaat, in dem die LLC gegründet wird, lässt die Unternehmensform dem Gründer weitere Freiheiten. So kann man seine LLC in Florida beispielsweise ohne nachgewiesenes Startkapitel gründen. 

Zu den Verbindlichkeiten gehört bei der LLC der Namenszusatz. Man muss den Namen seines Unternehmens mit einem Anhang wie „Limited Liability Company“ oder „Limited Company“ oder in Kurzform „LLC“ oder „L.L.C“ versehen. Ein verbindliches Dokument, das für die Gründung einer LLC ausgefüllt werden muss, sind die „Articles of Organization“ als Unternehmenssatzung. 

In der Regel freiwillig ist dagegen das Aufsetzen eines Operating Agreements. Er ist der Gesellschaftervertrag der LLC. Verzichten sollte man bei aller Freiwilligkeit nicht auf ihn, insbesondere wenn es mehr als nur einen Gründer gibt. Eine LLC löst sich nämlich ansonsten automatisch auf, wenn einer der Gründer austritt. Der Gesellschaftervertrag kann beispielsweise regeln, mit welchen Anteilen die einzelnen Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind, wie Gewinne verteilt werden und wie man die Geschäftsführung organisiert.

Probleme der LLC in Deutschland

Es gibt noch einen weiteren Vorteil der LLC. Gründer können in den USA nämlich selbst festlegen, ob ihre LLC dort als Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt wird. In Deutschland ist die steuerliche Einstufung dagegen ungewiss. Die Einstufung aus den USA wird nämlich nicht zwangsläufig übernommen. Für diejenigen, die ein US-Unternehmen gründen möchten, um mit ihm ausschließlich in Deutschland aktiv zu sein, ist das ein Grund, sich eher gegen die LLC zu entscheiden. Dagegen ist sie für alle, die mit der LLC in den USA agieren möchten, oft eine gute Option. Mehr Freiheit bei der Ausgestaltung eines Unternehmens kann man eigentlich nicht haben.

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